Das Strandbad am Rande des Ruhrgebiets
Haus- und Badeordnung
1. Geltungsbereich und Zweck
Diese Haus- und Badeordnung gilt für das Strandbad Tenderingssee, welches durch den TV Bruckhausen 1921 e.V. betrieben wird. Die HBO dient der Sicherheit des Badegastes und hat außerdem zum Zweck die Ordnung und Sauberkeit innerhalb des Strandbades zu gewährleisten.
Mit dem Eintritt ins Bad oder den Biergarten wird die HBO anerkannt. Der Gast verpflichtet sich zur Einhaltung der in der HBO enthaltenen Regeln. Darüber hinaus verpflichtet sich der Gast dazu, den Anordnungen des Personals jederzeit Folge zu leisten.
Bei Vereins-, Gemeinschafts- oder Schulveranstaltungen ist jeweils der Vereins-, Übungsleiter oder das Lehrpersonal für die Beachtung und Einhaltung der HBO verantwortlich. Die Anwesenheit von Personal des Strandbades entbindet nicht von dieser Verantwortung.
2. Verbindlichkeit der Haus- und Badeordnung
Die Haus- und Badeordnung sowie alle weiteren Ordnungen sind für den Gast verbindlich. Für die Einbeziehung in den durch den Eintritt geschlossenen Vertrag gelten die gesetzlichen Regelungen.
Das Personal oder weitere Beauftragte des Strandbades üben das Hausrecht aus. Anweisungen des Personals oder weiterer Beauftragter ist Folge zu leisten. Gäste, die gegen die HBO verstoßen, können des Strandbades verwiesen werden. Im diesem Falle wird das Eintrittsgeld nicht erstattet. Dem Gast bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass dem Strandbadbetreiber in diesem Fall keine oder eine wesentlich niedrigere Vergütung zusteht als das vollständige Eintrittsgeld. Darüber hinaus kann ein Hausverbot durch die Betreibsleitung sowie deren Stellvertreter oder durch diese Beauftragte Personen ausgesprochen werden.
Einzelne Bereiche des Bades im Bereich des Eingangs und der Kasse, werden aus Sicherheitsgründen videoüberwacht. Die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetztes, insbesondere der §4 werden eingehalten. Gespeicherte Daten werden unverzüglich gelöscht, wenn sie nicht mehr erforderlich sind oder schutzwürdige Interessen der Betroffenen einer weiteren Speicherung entgegenstehen.
Die Haus- und Badeordnung gilt für den allgemeinen Badebetrieb sowie für alle anderen Veranstaltungen auf dem Gelände des Strandbades. Ausnahmen hiervon können von der Betriebsleitung zugelassen werden ohne dass es einer Aufhebung der HBO bedarf.
Politische Handlungen, Veranstaltungen, Demonstrationen, die Verbreitung von Druckschriften, das Anbringen von Plakaten oder Anschlägen, Sammlungen von Unterschriftenlisten sowie die Nutzung des Bades zu gewerblichen oder sonstigen nicht badüblichen Zwecken sind nur nach Genehmigung der Betreiber erlaubt.
3. Öffnungszeiten
Es gelten die bekannt gemachten Öffnungszeiten. Die Öffnungszeit regelt den frühesten Eintritt sowie das späteste Verlassen des Strandbades durch das Tor am Eingang des Strandbades.
Kassenschluss ist 60 Minuten vor Ende der Öffnungszeit. Die Badezeit endet 20 Minuten vor Ende der Öffnungszeit.
4. Nutzungsentgelt
Für die Benutzung des Strandbades ist ein Nutzungsentgelt nach dem jeweils gültigen Tarif zu entrichten.
Bei Einer Schließung oder Einschränkung des Badebetriebs besteht kein Anspruch auf die Erstattung des Nutzungsentgelts.
5. Zutritt
Der Besuch des Strandbades steht grundsätzlich allen Personen frei. Für bestimmte Personen können Einschränkungen geregelt werden.
An der Barkasse werden keine Tickets ausgegeben.
Onlinetickets können vorab erstanden und am jeweils vorgesehenen Tag eingelöst werden. Eine Übertragung oder Erstattung der Tickets ist nicht möglich. Gäste die das Bad kurzzeitig verlassen können an der Kasse einen Stempel zum späteren Wiedereintritt, jedoch innerhalb der Öffnungszeiten des jeweiligen Tages, erhalten.
Für Kinder unter 10 Jahren ist eine erwachsene Begleit- und Aufsichtsperson erforderlich.
Badegäste, die sich ohne fremde Hilfe nicht sicher fortbewegen können, ist die Benutzung des Strandbades nur zusammen mit einer geeigneten volljährigen Begleitperson gestattet.
Der Zurtittist u.a. Personen nicht gestattet:
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die Tiere mitführen
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die sich unter Einfluss berauschender Mittel befinden
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die an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit (im Zweifelsfall kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung gefordert werden) oder offenen Wunden leiden
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gegen die ein Hausverbot verhängt wurde
6. Badekleidung
Der Aufenthalt und das Schwimmen im Strandbad ist nur in üblicher, sauberer Badekleidung, die nicht gegen Sitte und Anstand verstößt, gestattet. Die Entscheidung darüber, ob eine Bekleidung diesen Anforderungen entspricht, trifft das Personal.
7. Haftung
Der Betreiber haftet grundsätzlich nicht für Schäden der Nutzer. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Nutzers aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die der Nutzer aufgrund einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Betreibers, dessen gesetzlichen Vertre- tern oder Erfüllungsgehilfen erleidet. Wesentliche Vertrags- pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und
auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf.
Als wesentliche Vertragspflicht des Betreibers zählen ins- besondere, aber nicht ausschließlich, die Benutzung der Ba- deeinrichtung, soweit diese nicht aus zwingenden betrieb- lichen Gründen teilweise gesperrt ist, sowie die Teilnahme an den angebotenen, im Eintrittspreis beinhalteten Veran- staltungen. Die Haftungsbeschränkung nach Abs. 1 Satz 1 und 2 gilt auch für die auf den Einstellplätzen des Bades ab- gestellten Fahrzeuge.
Dem Nutzer wird ausdrücklich geraten, keine Wertge- genstände mit in das Bad zu nehmen. Von Seiten des Be- treibers werden keinerlei Bewachungen und Sorgfaltspflich- ten für dennoch mitgebrachte Wertgegenstände übernom- men. Für den Verlust von Wertsachen, Bargeld und Beklei- dung haftet der Betreiber nur nach den gesetzlichen Rege- lungen. Dies gilt auch bei Beschädigung der Sachen durch Dritte.
8. Verhaltensregeln
Der Gast hat alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie dem Aufrechterhalten der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft.
Zerbrechliche Behälter (z.B. aus Glas oder Porzellan), Grillgeräte und Wasserpfeifen dürfen nicht mitgeführt werden.
Das mitführen von Alkohol, Hieb-,Schuss- oder Stichwaffen jeglicher Art ist ebenfalls nicht gestattet.
Badeinseln, Schlauchboote oder Stand Up Paddle - Boards dürfen nicht mitgeführt werden.
Die Nutzung von Musik- oder Tonwiedergabegeräten ist nur dann zulässig, wenn es dadurch nicht zur Beeinträchtigung bzw. Belästigung anderer Badegäste kommt.
Das Fotografieren und Filmen fremder Personen und Gruppen ohne deren Einwilligung ist nicht gestattet. Für gewerbliche Zwecke und für die Presse bedarf das Fotografieren und Filmen der vorherigen Genehmigung der Geschäfts-/ Betriebsleitung.
Jeder Badegast hat sich auf die in einem Badebetrieb typischen Gefahren durch gesteigerte Vorsicht einzustellen.
Zigaretten dürfen nicht im Sand oder der Wiese ausgedrückt und/oder dort verbuddelt werden. Es sind entweder eigene Aschenbecher oder die Aschenbecher die am Eingang verteilt werden zu benutzen. Wasserpfeifen dürfen im Strandbad nicht genutzt werden.
Der Gast hat seinen Platz jederzeit sauber zu halten und auf Verlangen des Personals zu reinigen.
Fundsachen sind dem Personal zu übergeben.
Beim Springen vom Steg ist darauf zu achten, dass sich keine Personen im Sprungbereich befinden.
Es ist verboten unter dem Steg herzutauchen.
Das Schubsen anderer Personen auf der Steganlage ist, selbst wenn dies einvernehmlich geschieht, nicht gestattet.
Gäste mit Stand-Up-Paddle-Boards müssen sich von den Uferbereichen sowie dem Schwimmbereich bzw. schwimmenden Personen fernhalten.
Der Matschspielplatz ist ausschließlich zum Spielen für kleine Kinder vorgesehen.
Bei drohendem Unwetter ist das Wasser auf Anweisung des Personals unverzüglich zu verlassen. Personen die sich dieser Anweisung widersetzen, werden aus dem Strandbad entfernt und erhalten Hausverbot.
Das Ballspielen ist nur auf den hierfür vorgesehenen Plätzen gestattet.
Das Aufsichtspersonal ist befugt, Personen die
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die Sicherheit, Ruhe und Ordnung gefährden
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Andere Badegäste belästigen oder behindern oder
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Trotz erfolgter Ermahnung gegen sonstige Bestimmungen der Badeordnung verstoßen, aus dem Bad zu verweisen.
9. Gastronomiefläche
Das Mitführen und Verzehren eigener Speisen oder Getränke im Bereich der Gastronomie ist nicht gestattet.
10. Inkrafttreten
Die Haus- und Badeordnung tritt am 16.6.2023 in Kraft.